Regeln für Piloten des FG28

Allgemeine Geschwaderregeln

1. Kriege sind kein Spiel
Die Spiele, die wir spielen, haben grauenhafte Kriege der Menschengeschichte zum Thema. Wir legen großen Wert darauf zu betonen, dass wir weder Geschichtsklitterung betreiben möchten, noch dass wir reale Kriege der Vergangenheit oder Gegenwart als Spiel betrachten. Insbesondere bei Diskussionen über die Spielszenarien halten wir uns deshalb aus Respekt gegenüber den Opfern weitgehend zurück.

2. Wir spielen fair und als Team!
Für fliegende Rambos und sonstige Einzelkämpfer ist bei uns kein Platz: Absichtliche Kill-Diebstähle und „Schulterschießen“ sind tabu – wir halten unseren Teamkollegen lieber den Rücken frei! Wenn ein Gegner den Kampf erkennbar aufgibt, lassen wir ihn ziehen, denn moralische Siege sind wichtiger als Statistiken. Brennende oder vergleichbar schwer beschädigte Maschinen sind keine Ziele. Und: Cheater stinken!

3. Der Ton macht die Musik.
Wer mit dem Kürzel unseres Geschwaders in Spielen oder im Internet unterwegs ist, ist zu jeder Zeit auch ein Aushängeschild unseres Geschwaders. Wenn es Stress gibt, klären wir das persönlich und nicht in Chats oder Foren. Beleidigungen sind für uns tabu. Weltanschauliche Fragen besprechen wir per Teamspeak, Telefon oder auf Geschwadertreffen.

4. Gegen Nazis (und andere verfassungsfeindliche Geisteshaltungen)
Wir sind klar gegen die nationalsozialistische Ideologie und die Verherrlichung der im Dritten Reich begangenen Gräueltaten. In einem Computerspiel gibt es keine „historische Korrektheit“, darum dulden wir auch keine Hakenkreuze oder sonstige verfassungsfeindliche Symbole bspw. auf Flugzeugskins*.
Wir mögen übrigens auch keine Online-Geschwader, die sich mit Nazi-Optik oder den Namen von Nazigrößen „schmücken“, selbst wenn dies keinen Straftatbestand darstellen sollte.

*Anmerkung:
Die Verbreitung (bspw. per automatischem Skindownload) von verfassungsfeindlichen Symbolen stellt einen Straftatbestand gem. §86a StGB dar, der entsprechend geahndet werden kann. Insbesondere gelten in einem Computerspiel nicht die Ausnahmen des § 86a Abs. 3 StGB.

Regeln für die Mitgliedschaft

1. Geschwaderregeln
Jeder Pilot hat sich jederzeit an unsere allgemeinen Geschwaderregeln zu halten.

2. Geschwaderkürzel
Jeder Pilot unseres Geschwaders verwendet bei allen Flugsimulationen das Kürzel FG28_ vor seinem Rufzeichen. Bei allen anderen Computerspielen sowie bei Verwendung des Rufzeichens im Internet (Foren etc.) ist das Geschwaderkürzel optional.

3. Aktivität
Es gibt bei uns keine Anwesenheitspflicht. Das reale Leben geht in jeder Hinsicht vor. Jeder Pilot beteiligt sich so am Geschwaderleben, wie es seine Zeit zulässt. Als grobe Faustregel für ein gesundes Mindestmaß an Aktivität sehen wir 1-2 Flugabende im Monat an (es gibt aber immer die Möglichkeit einer Beurlaubung oder den Reservestatus, siehe unten). Wer kaum mitfliegen kann, sollte sich überlegen, wozu er in einem Geschwader ist – man geht ja auch nicht in eine Fußballmannschaft, um nur einmal im Jahr mitzuspielen.

4. Aufnahme
Wer bei uns Mitglied werden möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein (Ausnahmen in Einzelfällen möglich, wenn dies Konsens unter allen Mitgliedern ist). Die Aufnahme erfolgt immer zuerst als Probemitglied. Nach Teilnahme an 4 Flugabenden wird das Probemitglied automatisch Vollmitglied, solange keines der bisherigen Mitglieder Einwände erhoben hat. Sollte dies hingegen der Fall sein, müssen vor einer endgültigen Aufnahme zunächst die Einwände geklärt werden. Kann kein Konsens erreicht werden, wird die Aufnahme des Probemitgliedes abgelehnt.

5. Mitgliedschaft in anderen Spielgemeinschaften
Die parallele Mitgliedschaft in einem anderen virtuellen Geschwader ist nicht erwünscht. Die parallele Mitgliedschaft in anderen Spielgemeinschaften (beispielsweise für Strategiespiele oder Egoshooter) steht aber jedem Wolkenstürmer offen.

6. Urlaub und Inaktivität
a) Beurlaubung: Jeder kann sich (ohne Angabe von Gründen) jederzeit eine Auszeit nehmen und wird dann als „beurlaubt bis…“ eingestuft. Ein kurzer Hinweis im Forum (bitte mit Angabe der Länge der Auszeit!) genügt.
b) Inaktivität: Wer sich länger als einen Monat nicht rührt (keine Teilnahme an Flugabenden), wird als „inaktiv“ eingestuft. Die Inaktivität wird automatisch aufgehoben, wenn sich der Pilot wieder an fliegerischen Aktivitäten des Geschwaders beteiligt (ein Besuch des Forums genügt dafür nicht). Für beurlaubte Piloten gilt die Inaktivitätsregelung selbstverständlich nicht.

7. Ende der Mitgliedschaft
a) Austritt: Jedes Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung per Post, im Forum oder per Mail seinen Austritt erklären. Der Austritt wird sofort wirksam.
b) Streichung: Wer länger als einen Monat inaktiv (s.o.) ist, wird von der Pilotenliste gestrichen.
c) Ausschluss: Wer das Geschwader erheblich schädigt oder erheblich gegen die Geschwaderregeln verstößt, kann auf Antrag eines anderen Mitglieds ausgeschlossen werden. Der Ausschluss wird nur wirksam, wenn sich mindestens 3/4 aller Mitglieder dafür aussprechen.
d) Tod.

8. Wiederaufnahme
Piloten, die wegen Inaktivität einmalig von der Liste gestrichen worden sind, werden formlos wieder aufgenommen. Piloten, die mehrmals gestrichen wurden, durchlaufen hingegen das übliche Aufnahmeverfahren. Über die Wiederaufnahme eines gestrichenen Probemitgliedes oder eines nach 7a oder 7c ausgeschiedenen Mitgliedes entscheidet das Geschwader im Einzelfall.

Besondere Formen der Mitgliedschaft

9. Ehrenmitgliedschaft
Auf Antrag können Nichtmitglieder des FG28 zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, wenn sich mindestens 3/4 aller Mitglieder dafür aussprechen. Ehrenmitglieder sind Personen, die sich in ganz besonderer Weise für uns verdient gemacht haben.
Sollte ein Ehrenmitglied die (Wieder-)Aufnahme beantragen, wird auf die Probezeit in jedem Fall verzichtet. Aus dem Status als Ehrenmitglied erwachsen neben dem beeindruckenden Titel und der vereinfachten Aufnahme keine zusätzlichen Rechte.

10. Reservepiloten
Piloten, die langfristig nur über eingeschränkte Zeit verfügen, aber trotzdem ab und zu mitfliegen, können sich als Reservepiloten melden. Reservepiloten unterliegen der Inaktivitätsregelung erst bei dreimonatiger Inaktivität, haben bei internen Abstimmungen aber auch kein Stimmrecht. Ein Pilot kann sich jederzeit vom Reservestatus in den Aktivenstatus zurückversetzen lassen.